Social Media für Kinder soll in der Europäischen Union
künftig stärker altersabhängig geregelt werden. EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen stellte im Europäischen Parlament
ein Modell vor, nach dem Kinder unter 13 Jahren keinen eigenen Zugang
zu sozialen Netzwerken erhalten sollen. Für 13- und 14-Jährige sind
eingeschränkte und von Eltern beaufsichtigte Konten vorgesehen.
Eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich ab 15 Jahren möglich sein.
Was plant die EU für Social Media bei Kindern?
Die Europäische Kommission arbeitet an neuen europaweiten Regeln
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Im Mittelpunkt
steht dabei ein altersgestufter Zugang zu sozialen Netzwerken.
Nach dem vorgestellten Modell sollen Kinder unter 13 Jahren keinen
eigenen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Jugendliche im Alter
von 13 und 14 Jahren sollen soziale Netzwerke dagegen nur mit
eingeschränkten Funktionen und unter elterlicher Aufsicht nutzen
können.
Für Jugendliche ab 15 Jahren sollen eigene Nutzerkonten grundsätzlich
möglich sein. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung muss allerdings
noch im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.
Welche Altersgrenzen sind vorgesehen?
Der geplante Ansatz unterscheidet zwischen mehreren Altersgruppen.
Damit soll der Zugang zu sozialen Netzwerken stärker am Alter und
am jeweiligen Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet
werden.
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Unter 13 Jahren: kein eigener Zugang zu sozialen
Netzwerken -
13 und 14 Jahre: eingeschränkte Konten unter
elterlicher Aufsicht -
Ab 15 Jahren: eigene Nutzerkonten sollen
grundsätzlich möglich sein -
Minderjährige: zusätzliche Schutzmechanismen
auf Plattformen sollen gestärkt werden
Warum sollen die Regeln für Kinder verschärft werden?
Hintergrund der Initiative ist der zunehmende Fokus der Europäischen
Union auf den Schutz Minderjähriger vor Risiken digitaler Plattformen.
Dazu gehören unter anderem problematische Inhalte, manipulative
Funktionen und eine Nutzung, die für Kinder und Jugendliche schwer
zu kontrollieren sein kann.
Bereits im Juli 2026 hatte ein von der EU-Kommission eingesetztes
Expertengremium Empfehlungen zum Schutz von Kindern im Internet
vorgelegt. Die Empfehlungen sahen unter anderem altersgerechte
Beschränkungen und einen schrittweisen Zugang zu digitalen Angeboten
vor.
Was bedeutet das für Instagram, TikTok und Snapchat?
Betroffen wären insbesondere soziale Netzwerke und Plattformen,
die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Dazu zählen
beispielsweise Instagram, TikTok und Snapchat.
Welche konkreten Dienste unter die neuen Regelungen fallen würden,
hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Auch die technischen Vorgaben für die Plattformen müssen im weiteren
Verfahren noch festgelegt werden.
Eine zentrale Frage ist dabei die Altersüberprüfung. Plattformen
müssten zuverlässig feststellen können, ob Nutzerinnen und Nutzer
die jeweils geltende Altersgrenze erreichen, ohne dabei unnötig viele
persönliche Daten zu erfassen.
Ist das Social-Media-Verbot bereits beschlossen?
Nein. Die angekündigten Altersgrenzen sind derzeit
noch kein unmittelbar geltendes EU-weites Verbot.
Die Europäische Kommission arbeitet zunächst an entsprechenden
Vorschlägen. Anschließend muss das Vorhaben im europäischen
Gesetzgebungsverfahren beraten und beschlossen werden.
Auch die genaue Ausgestaltung kann sich während dieses Verfahrens
noch verändern. Entscheidend wird unter anderem sein, welche
Plattformen konkret erfasst werden und wie Altersprüfung,
Elternkontrolle und technische Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Warum sollen Eltern bei 13- und 14-Jährigen stärker eingebunden werden?
Nach dem vorgestellten Modell sollen Konten für 13- und 14-Jährige
von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden.
Damit soll der Zugang zu sozialen Netzwerken für diese Altersgruppe
mit zusätzlichen Einschränkungen und Schutzmechanismen verbunden
werden. Die konkrete technische Umsetzung einer solchen
Elternkontrolle ist jedoch noch Teil der weiteren Ausgestaltung.
Was passiert als Nächstes?
Die Europäische Kommission muss die angekündigten Pläne nun in
konkrete Vorschläge überführen. Anschließend wird das Vorhaben
im europäischen Gesetzgebungsverfahren beraten.
Bis zu einer endgültigen Regelung können sich einzelne Details
noch ändern. Deshalb handelt es sich bei den derzeit genannten
Altersgrenzen zunächst um einen angekündigten politischen Ansatz
und noch nicht um unmittelbar geltendes EU-Recht.
Fazit: Social Media für Kinder bleibt ein europäisches Thema
Die EU arbeitet an einem stärker altersgestuften Schutz von Kindern
und Jugendlichen in sozialen Netzwerken. Der aktuelle Vorschlag
sieht keinen eigenen Social-Media-Zugang für unter 13-Jährige,
beaufsichtigte und eingeschränkte Konten für 13- und 14-Jährige
sowie grundsätzlich eigene Nutzerkonten ab 15 Jahren vor.
Eine verbindliche EU-Regelung ist damit jedoch noch nicht beschlossen.
Wie die Altersprüfung, Elternkontrolle und Schutzmaßnahmen technisch
und rechtlich umgesetzt werden, soll im weiteren europäischen
Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
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