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Social Media für Kinder: EU plant neue Altersgrenzen für soziale Netzwerke

Aktualisiert: 4 Min. Lesezeit
Social Media Altersgrenze: EU-Pläne für Kinder und Jugendliche

16. September 2026 – Die Europäische Union diskutiert ein Social-Media-Verbot für Kinder und will soziale Netzwerke künftig stärker altersabhängig regeln. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte im Europäischen Parlament ein Modell vor, nach dem Kinder unter 13 Jahren keinen eigenen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten sollen. Für 13- und 14-Jährige sind eingeschränkte und von Eltern beaufsichtigte Konten vorgesehen. Eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich ab 15 Jahren möglich sein.

Was plant die EU für Social Media bei Kindern?

Die Europäische Kommission arbeitet an neuen europaweiten Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Im Mittelpunkt steht dabei ein altersgestufter Zugang zu sozialen Netzwerken.

Nach dem vorgestellten Modell sollen Kinder unter 13 Jahren keinen eigenen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren sollen soziale Netzwerke dagegen nur mit eingeschränkten Funktionen und unter elterlicher Aufsicht nutzen können.

Für Jugendliche ab 15 Jahren sollen eigene Nutzerkonten grundsätzlich möglich sein. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung muss allerdings noch im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.

Welche Altersgrenzen sieht das Social-Media-Verbot vor?

Der geplante Ansatz unterscheidet dabei zwischen mehreren Altersgruppen. Damit soll sich der Zugang zu sozialen Netzwerken stärker am Alter und am jeweiligen Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen orientieren.

  • Unter 13 Jahren: kein eigener Zugang zu sozialen Netzwerken
  • 13 und 14 Jahre: eingeschränkte Konten unter elterlicher Aufsicht
  • Ab 15 Jahren: eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich möglich sein
  • Minderjährige: stärkere Schutzmechanismen auf Plattformen

Warum sollen die Regeln für Kinder verschärft werden?

Hintergrund der Initiative ist der zunehmende Fokus der Europäischen Union auf den Schutz Minderjähriger vor Risiken digitaler Plattformen. Dazu gehören unter anderem problematische Inhalte, manipulative Funktionen und eine Nutzung, die für Kinder und Jugendliche schwer zu kontrollieren sein kann.

Bereits im Juli 2026 hatte ein von der EU-Kommission eingesetztes Expertengremium Empfehlungen zum Schutz von Kindern im Internet vorgelegt. Die Empfehlungen sahen unter anderem altersgerechte Beschränkungen und einen schrittweisen Zugang zu digitalen Angeboten vor.

Was bedeutet das für Instagram, TikTok und Snapchat?

Betroffen wären insbesondere soziale Netzwerke und Plattformen, die Kinder und Jugendliche nutzen. Dazu zählen beispielsweise Instagram, TikTok und Snapchat.

Welche konkreten Dienste unter die neuen Regelungen fallen würden, hängt allerdings von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab. Auch die technischen Vorgaben für die Plattformen müssen im weiteren Verfahren noch festgelegt werden.

Eine zentrale Frage ist dabei die Altersüberprüfung. Plattformen müssten zuverlässig feststellen können, ob Nutzerinnen und Nutzer die jeweils geltende Altersgrenze erreichen, ohne dabei unnötig viele persönliche Daten zu erfassen.

Ist das Social-Media-Verbot bereits beschlossen?

Nein. Die angekündigten Altersgrenzen sind derzeit noch kein unmittelbar geltendes EU-weites Verbot.

Die Europäische Kommission arbeitet zunächst an entsprechenden Vorschlägen. Anschließend muss das Vorhaben im europäischen Gesetzgebungsverfahren beraten und beschlossen werden.

Auch die genaue Ausgestaltung kann sich während dieses Verfahrens noch verändern. Entscheidend wird unter anderem sein, welche Plattformen konkret erfasst werden und wie Altersprüfung, Elternkontrolle und technische Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Warum sollen Eltern bei 13- und 14-Jährigen stärker eingebunden werden?

Nach dem vorgestellten Modell sollen Eltern die Konten für 13- und 14-Jährige einrichten und beaufsichtigen.

Damit soll der Zugang zu sozialen Netzwerken für diese Altersgruppe mit zusätzlichen Einschränkungen und Schutzmechanismen verbunden werden. Die konkrete technische Umsetzung einer solchen Elternkontrolle ist jedoch noch Teil der weiteren Ausgestaltung.

Wie geht es mit dem Social-Media-Verbot weiter?

Die Europäische Kommission muss die angekündigten Pläne nun in konkrete Vorschläge überführen. Anschließend beraten Parlament und Rat das Vorhaben im europäischen Gesetzgebungsverfahren.

Bis zu einer endgültigen Regelung können sich einzelne Details außerdem noch ändern. Deshalb handelt es sich bei den derzeit genannten Altersgrenzen zunächst um einen angekündigten politischen Ansatz und noch nicht um unmittelbar geltendes EU-Recht.

Fazit: Social Media für Kinder bleibt ein europäisches Thema

Die EU arbeitet also an einem stärker altersgestuften Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken. Der aktuelle Vorschlag sieht keinen eigenen Social-Media-Zugang für unter 13-Jährige, beaufsichtigte und eingeschränkte Konten für 13- und 14-Jährige sowie grundsätzlich eigene Nutzerkonten ab 15 Jahren vor.

Eine verbindliche EU-Regelung ist damit jedoch noch nicht beschlossen. Wie die Altersprüfung, Elternkontrolle und Schutzmaßnahmen technisch und rechtlich umgesetzt werden, soll im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.

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Stefan Naumann

Redaktion WirtschaftsPresse Portal